[Mediaevistik] Prügelstrafe für Heinrich von Katlenburg

Dr. Dieter Riemer dr.riemer at nord-com.net
Mon Apr 14 22:32:04 CEST 2008


Liebe Listenteilnehmer,

Thietmar von Merseburg, Chron. V cap. 7, gibt als mögliches Motiv für 
den tödlichen Überfall auf den Thronanwärter Markgraf Ekkehard von 
Meißen 1002 an, daß der Kaiser den Mittäter Heinrich (von Katlenburg) 
auf Veranlassung des Getöteten früher habe auspeitschen (flagellis) 
lassen. Soweit für mich ersichtlich, hat man sich hierüber bisher wenig 
bis keine Gedanken gemacht.

Die Geißelung eines Grafensohnes - ggf. schon selbst Graf - scheint mir 
sehr ungewöhnlich zu sein. Nach Jacob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer 
II, ND 1983, S. 290 war dies eine Strafe für einen Unfreien. Ein Freier 
verlor, wenn die Prügelstrafe gegen ihn vollstreckt wurde, seine 
Freiheit. Nach Sachsenspiegel, Landrecht, II 13 § 1, konnte ein 
Bauermeister den Diebstahl geringwertiger Sachen unverzüglich zu Haupt 
und Haar richten. Ich interpretiere den letzten Satz der dortigen 
Regelung so, daß der Täter durch die Bestrafung ehrlos und 
gerichtsunfähig wurde.

Sind jemand vergleichbare Regelungen oder andere Nachrichten über die  
Auspeitschung  (Hoch)adliger  und deren Folgen bekannt?

Mit bestem Dank

Dieter Riemer