[Mediaevistik] Prügelstrafe für Heinrich von Katlenburg
Dr. Dieter Riemer
dr.riemer at nord-com.net
Mon Apr 14 22:32:04 CEST 2008
Liebe Listenteilnehmer,
Thietmar von Merseburg, Chron. V cap. 7, gibt als mögliches Motiv für
den tödlichen Überfall auf den Thronanwärter Markgraf Ekkehard von
Meißen 1002 an, daß der Kaiser den Mittäter Heinrich (von Katlenburg)
auf Veranlassung des Getöteten früher habe auspeitschen (flagellis)
lassen. Soweit für mich ersichtlich, hat man sich hierüber bisher wenig
bis keine Gedanken gemacht.
Die Geißelung eines Grafensohnes - ggf. schon selbst Graf - scheint mir
sehr ungewöhnlich zu sein. Nach Jacob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer
II, ND 1983, S. 290 war dies eine Strafe für einen Unfreien. Ein Freier
verlor, wenn die Prügelstrafe gegen ihn vollstreckt wurde, seine
Freiheit. Nach Sachsenspiegel, Landrecht, II 13 § 1, konnte ein
Bauermeister den Diebstahl geringwertiger Sachen unverzüglich zu Haupt
und Haar richten. Ich interpretiere den letzten Satz der dortigen
Regelung so, daß der Täter durch die Bestrafung ehrlos und
gerichtsunfähig wurde.
Sind jemand vergleichbare Regelungen oder andere Nachrichten über die
Auspeitschung (Hoch)adliger und deren Folgen bekannt?
Mit bestem Dank
Dieter Riemer