[RVK] (kein Betreff)

Daniel Bamberger dbamberg at uni-bonn.de
Fr Okt 20 11:14:13 CEST 2006


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auf Anraten von Frau Leiwesmeyer wende ich mich mit meiner 
Frage betreffend die systematische Neu-Ordnung unserer 
Bibliothek (s.u.) an Sie mit der Bitte um Hilfestellung.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen -

Daniel Bamberger.

___________________________________________________________

Daniel Bamberger
Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität
Bonn - Bibliothek
Adenauerallee 24 - 42
53113 Bonn
Tel.: 0228/73-5876




E-Mail an Frau Leiwesmeyer vom 16.10.2006

Sehr geehrte Frau Leiwesmeyer,

im Rahmen der Neu-Systematisierung unserer Bibliothek
stellt sich mir die Frage, ob die Trennung von nationalem
und europäischem bzw. internationalem Wirtschaftsrecht -
insbesondere Gesellschafts- und Kartellrecht - noch
zeitgemäß ist. Auf Grund der großen Bedeutung des
europäischen und internationalen Rechts in diesen
Bereichen hat eine solche Trennung eine großflächige
Verlagerung des Bestands vom nationalen Recht hin zum
europäischen bzw. internationalen Recht zur Folge.

Sprechen aus Ihrer Sicht zwingende Gründe für die
Beibehaltung einer Trennung der Rechtsbereiche?

Oder ist bei Ihnen auf lange Sicht eine entsprechende
Änderung der Systemstellen geplant, die ich eventuell
schon berücksichtigen kann?

Für Ihre Bemühungen danke ich herzliche und verbleibe mit
freundlichen Grüßen -

Daniel Bamberger.







_________________________________________________________________
___________________________________________________________

Daniel Bamberger
Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität
Bonn - Bibliothek
Adenauerallee 24 - 42
53113 Bonn
Tel.: 0228/73-5876



Antwort von Frau Leiwesmeyer vom 19.10.2006.

Sehr geehrter Herr Bamberger,

bislang ist bei uns keine derartige Änderung eingeplant. 
Sicherlich wird das deutsche Recht in den von Ihnen 
genannten Bereichen durch europäisches Recht beeinflußt 
und zum Teil auch überlagert. Aber deshalb die Trennung 
zwischen deutschem Recht und europäischen Recht 
aufzugeben, finde ich persönlich nicht sinnvoll. Oftmals 
ist die Abgrenzung zwischen den drei Gebieten schwierig 
und manchmal gar nicht machbar, vor allem zwischen PS und 
PT. Jetzt könnte man einen großen Bereich Wirtschaftsrecht 
gründen, in den man nationales, europäisches und 
Kollisionsrecht stellt. Das müßte man dann aber auch für 
das Europäische Zivilverfahrensrecht machen, dessen 
Abgrenzung von PT 340 ebenfalls schwer fällt. Aber 
vielleicht sollten Sie die Frage über die email-Liste der 
RVK stellen, dann hören Sie, was die Kollegen dazu meinen. 
Problematisch wäre natürlich, dass man einen Teil seiner 
Bestände umsystematisieren müßte. Ich müßte mich länger 
damit beschäftigen, um Ihnen auf diese Frage adäquat 
antworten zu können, schlage aber eine Diskussion über die 
Liste vor. (Sie können unseren Briefwechsel ja gleich 
mitschicken.)


email-Adresse der RVK-Anwender:
rvk at listserv.uni-regensburg.de

Mit freundlichen Grüßen aus Regensburg!
B. Leiwesmeyer



***************************
Barbara Leiwesmeyer
Fachreferat Rechtswissenschaft
Koordinierungsstelle für den Systematikverbund
Universitaetsbibliothek Regensburg
D-93042 Regensburg
Tel.: 0941/943-2561
Fax: 0941/943-3285
email: barbara.leiwesmeyer at bibliothek.uni-regensburg.de
***************************
  





Mehr Informationen über die Mailingliste RVK