[Mediaevistik] Scharfrichter in der Schenke

susanne.nitsch at web.de susanne.nitsch at web.de
Di Mai 24 20:55:44 CEST 2011


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ganz profane Frage und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Ich bin Hobbyautorin und schreibe gut recherchierte Bücher über das späte Mittelalter und die Reformationszeit. Zur Zeit beschäftige ich mich mit einer Schankmaid und möchte gerne wissen, wie man einen Scharfrichter behandelte, wenn er in einer Schenke kam.

Er hatte einen eigenen Tisch und einen eigenen Krug. Durfte die Schankmaid den Krug berühren oder wurde sie dann unehrlich? Schließlich musste der Krug gefüllt und gesäubert werden. Wie ist es, wenn der Scharfrichter bezahlt? Die Münzen muss die Schankmaid ja anfassen. Gab es da bestimmte Rituale, um wieder ehrlich zu werden? Wenn ja, welche?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Herzlichen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen

Susanne Nitsch
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: mediaevistik-request at mailman.uni-regensburg.de
Gesendet: 24.05.2011 12:00:03
An: mediaevistik at mailman.uni-regensburg.de
Betreff: Mediaevistik Nachrichtensammlung, Band 55, Eintrag 8

>Um E-Mails an die Liste Mediaevistik zu schicken, nutzen Sie bitte die
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>Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen
>sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of
>Mediaevistik digest..."
>
>
>Meldungen des Tages:
>
> 1. Livre d'heures des Rohan (jean luc deuffic / pecia)
> 2. Rezension (Dr. Dieter Riemer)
>
>
>----------------------------------------------------------------------
>
>Message: 1
>Date: Mon, 23 May 2011 15:36:18 +0200
>From: "jean luc deuffic / pecia" <pecia at wanadoo.fr>
>To: <mediaevistik at mailman.uni-regensburg.de>
>Subject: [Mediaevistik] Livre d'heures des Rohan
>Message-ID: <03FB482E6B0244B7A17EE19DD8CCA057 at JeanLucHP>
>Content-Type: text/plain; charset="utf-8"
>
>Národní knihovna ?eské republiky, VI.D.25 : un Livre d'heures de l'ancienne bibliothèque des Rohan au château du Verger
> http://blog.pecia.fr/
>
>jl deuffic
>-------------- nächster Teil --------------
>Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
>URL: <http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/attachments/20110523/b7027ca7/attachment-0001.htm>
>
>------------------------------
>
>Message: 2
>Date: Tue, 24 May 2011 01:15:50 +0200
>From: "Dr. Dieter Riemer" <dr.riemer at nord-com.net>
>To: mediaevistik at mailman.uni-regensburg.de
>Subject: [Mediaevistik] Rezension
>Message-ID: <4DDAEAA6.2070500 at nord-com.net>
>Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1"; Format="flowed"
>
>Christian Hetz
>
>Die Rolle des Sachsenspiegels in der Judikatur des deutschen
>Reichsgerichts in Zivilsachen, Gesamtbetrachung aller Entscheidungen von
>1879 bis 1945,
>
>Solivagus Verlag Kiel 2010, EUR 32,00
>
>
>Viele Historiker haben ein Problem, dessen sie sich manchmal selbst
>nicht bewusst sind. Sie haben die Materie, mit der sie sich befassen,
>nicht gelernt. Insbesondere für das Mittelalter sind die wichtigsten
>Quellen die Urkunden. Über die Jahrhunderte hob man nur das auf, was für
>eventuelle Streitigkeiten wichtig war: Staatsverträge, Testamente,
>Vereinbarungen über Grundstücke, Erb- und Heiratsgut etc..Derartige
>Urkunden sind zu allen Zeiten von Juristen für Juristen geschrieben
>worden. Einen notariellen Kaufvertrag, wie er täglich dutzendfach in
>ganz Deutschland den Kaufvertragsparteien von den Notaren vorgelesen
>wird, versteht inhaltlich niemand, der zum ersten Mal oder auch nur
>gelegentlich ein Grundstück kauft oder verkauft. Warum steht im Vertrag
>nur das Grundstück und nicht eine detaillierte Beschreibung der schicken
>Villa, die doch der Grund für den hohen Kaufpreis ist? Was sind eine
>Auflassungsvormerkung oder eine Belastungsvollmacht? Wo liegt der
>Unterschied zwischen Urschrift, Ausfertigung, beglaubigter und einfacher
>Abschrift?
>
>Christian Hetz hat mit obigem Titel seine Dissertation über die
>Nachwehen des Sachsenspiegels in der Rechtsprechung des Reichsgerichts
>vorgelegt. Über den Titel hinaus befasst er sich auch mit Spuren dieses
>ursprünglich privaten Rechtsbuchs in der Rechtsprechung des
>Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts. Vielleicht liegt
>es an seiner atypischen Distanz zum Thema seiner Arbeit, dass diese im
>Gegensatz zu anderen jüngeren rechtshistorischen Dissertationen
>allgemeinverständlich geschrieben ist. Hetz hat in Salzburg und Wien
>Rechtswissenschaften studiert, was schon die etwas anders klingenden
>Fachbegriffe und Redewendungen verraten. Neben der juristischen
>Ausbildung und einem Master of Laws hat er ein
>Wirtschaftsingenieurstudium und ein Zusatzstudium für Informationsrecht
>und Rechtsinformation abgeschlossen. Die Dissertation über diesen Aspekt
>des Sachsenspiegels führt daher unerwartet zu einem Dr. Ing.
>
> Für den Historiker sind die von ihm in der Rechtsprechung gefundenen
>Fälle eine Einführung in wichtige mittelalterliche Rechtsprobleme. Hetz
>beleuchtet mehrfach das Spannungsverhältnis zwischen dem Sachsenspiegel
>und dem römischen Recht, zeigt aber auch die Unbekümmert auf, mit der
>die Richter jeweils auf das Institut zurückgriffen, welches ihnen die
>gewünschte Lösung ermöglichte. Er behandelt die notwendige Zustimmung
>der Erben bei Vermögensverfügungen und den vergeblichen päpstlichen
>Versuch, im Interesse des Kirchenmögens diese Regelung des
>Sachsenspiegels außer Kraft zu setzen. Hieran war nach der Darstellung
>im Sachsenspiegel schon Karl der Große gescheitert -- zumindest was den
>sächsischen Adel betraf. Angesprochene Rechtsgebiete wie eheliches
>Güterrecht, die Munt des Ehemannes, Anlandungen in Flüssen und an Ufern,
>Ersitzung, Verjährung, Schadensersatzrecht erlauben einen gut
>verständlichen Streifzug durch den Sachsenspiegel.
>
>Hetz zeigt die jahrhunderte lange Rechtstradition von der Niederschrift
>des Sachsenspiegels bis zum Bundesverfassungsgericht unserer Zeit. Er
>schärft damit den Blick dafür, dass die Grundsätze des Sachsenspiegels
>auch schon in den Jahrhunderten vor seiner Kodifizierung Gültigkeit
>hatten und sich immer wieder in früheren Urkunden wiederfinden lassen.
>
>
>Dieter Riemer
>
>-------------- nächster Teil --------------
>Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
>URL: <http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/attachments/20110524/eddd9f50/attachment-0001.htm>
>
>------------------------------
>
>_______________________________________________
>Mediaevistik mailing list
>Mediaevistik at mailman.uni-regensburg.de
>https://www-mailman.uni-regensburg.de/mailman/listinfo/mediaevistik
>
>
>Ende Mediaevistik Nachrichtensammlung, Band 55, Eintrag 8
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