[Mediaevistik] Kölner Gebühren

Jan Selmer j.selmer at zeitensprung.de
Fr Jun 11 08:46:00 CEST 2010


Welche Rechtsgrundlage hat solch eine Gebühr?

Jan Selmer.

Dr. Klaus Klein schrieb:

> Will man in einer wissenschaftlichen Publikation Abbildungen aus einer
> mittelalterlichen Handschrift veröffentlichen, gehört es zu den
> Selbstverständlichkeiten, bei der besitzenden Institution um eine
> Wiedergabegenehmigung nachzufragen. Manche Bibliotheken bzw. Archive
> erteilen diese kostenlos, andere verlangen dafür eine moderate Gebühr,
> wieder andere langen hierbei kräftig zu und betreiben damit
> letztendlich Forschungsverhinderung. Ein absurder Fall ist mir jetzt
> zu Ohren gekommen:

> Das Historische Archiv der Stadt Köln verlangt für die
> wissenschaftliche (d.h. nicht-kommerzielle) Veröffentlichung von einer
> vollständigen Seite und zwei dreizeiligen Ausschnitten aus einer
> mittelalterlichen Handschrift insgesamt 75,- Euro. Da die Kölner
> Handschriften, sofern gerettet, aus bekannten Gründen derzeit nicht
> zugänglich sind, wurden die Druckvorlagen übrigens von einem im Besitz
> des Antragstellers befindlichen Mikrofilm selbst angefertigt; die von
> den Kölnern in Rechnung gestellten Kosten betreffen also nur die
> Genehmigung.

> Ist das 'fehlendes Fingerspitzengefühl' oder 'Abzocke'? - Mir scheint,
> das Historische Archiv der Stadt Köln, das auf tragische Weise sein
> Dienstgebäude und eine noch nicht bezifferbare Menge seiner
> Handschriften verloren hat, ist auf dem besten Weg, auch seinen guten
> Ruf zu verlieren.

> K. Klein

> --
> Dr. Klaus Klein
> Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters im Fachbereich 9 der
> Philipps-Universitaet Marburg
> D-35032 Marburg, Wilhelm-Roepke-Str. 6A
> Tel.: +49 (0) 6421 - 282 4601; Fax: +49 (0) 6421 - 282 4861

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