[Mediaevistik] Gefolgschaftseid

Christian Bickel Christian.Bickel at t-online.de
Fre Nov 28 09:53:00 CET 2008


Hallo und Guten Tag an die Fachleute hier.

Ich habe vieles gefunden über Eidesleistungen im frühen Mittelalter, insbesondere über die Eide von Christen gegenüber Heiden und die Eide, mit denen Verträge beschworen wurden.

Aber eines habe ich nicht gefunden: Welche Verbindlichkeit wurde einem Gefolgschaftseid eines Heiden gegenüber einem chrstlichen Fürsten beigemessen?
Leistete er einen heidnischen Eid? Wurde er dann von einem Christen akzeptiert?
Oder leistete er einen Eid auf die Bibel? War der dann für ihn verbindlich?

Der Kontext der Frage ist folgender:
Ich habe vor kurzem in einem Vortrag die Theorie vernommen, dass die Zwangschristianisierung der Sachsen darauf zurückzuführen sei, dass der Gefolgschaftseid der heidnischen Sachsen als untauglich angesehen wurde. Denn sie unterlagen ja nicht dem Christenrecht des Reiches über die Eidesleistung. Sie mussten erst formal Christen werden (ob sie nun innerlich glaubten oder nicht), damit man ihnen einen Eidbruch rechtlich auch vorwerfen konnte. Es sei also primär nicht um das Seelenheil der Sachsen gegangen, sondern um die Unterwerfung der Sachsen unter die christliche Rechtsordnung. Es habe ja damals im Gefolgschaftsstaat keine vom Christentum unabhängige "staatsbürgerliche Treuepflicht" gegeben.
Und Alcuin habe sich gegen die politische Indienstnahme des Christentums gewandt, aber KdG habe kein anderes Mittel gesehen, eine rechtlich verbindliche Gefolgschaftstreue zu kreieren.

Gibt es zu diesem Gesichtspunkt irgendwo Literatur?

Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus
Christian Bickel