[Mediaevistik] Historische Schreibsprachen wieder online

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Don Mar 15 17:59:49 CET 2007


On Thu, 15 Mar 2007 17:33:25 +0100
 "Brinker-von der Heyde" <brinker at uni-kassel.de> wrote:
> eine merkwürdige Form wissenschaftlichen Fortschritts:
> das Abkupfern der
> Leistung anderer! Niemand verbietet doch, die Seite zu
> zitieren oder als
> Link zu setzen. Aber warum soll es erlaubt sein, einfach
> zu kopieren und
> damit so zu tun als hätte man selbst diese Leistung
> erbracht? Mit open
> access hat das doch herzlich wenig zu tun.

Vielleicht haetten Sie die Guete, jemand, der die
Open-Access-Bewegung wie kaum ein anderer Mediaevist kennt
und von Anfang an begleitet hat, mit Belehrungen darueber
zu verschonen, was open access ist.

Es ist eine Unverschaemtheit, die berechtigte Forderung,
Inhalte anderer uebernehmen zu duerfen, mit einem Plagiat
(Uebernehmen ohne Namensnennung) gleichzusetzen.

Wenn Sie keine Ahnung haben, wieso melden Sie sich zu Wort?

Lesen Sie erst einmal einige grundlegende Texte zu Open
Access:
http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

Als massgeblich kann man die Ausfuehrungen von Peter Suber
ansehen:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm

"OA removes price barriers (subscriptions, licensing fees,
pay-per-view fees) and permission barriers (most copyright
and licensing restrictions). The PLoS shorthand definition
—"free availability and unrestricted use"— succinctly
captures both elements.
# There is some flexibility about which permission barriers
to remove. For example, some OA providers permit commercial
re-use and some do not. Some permit derivative works and
some do not. But all of the major public definitions of OA
agree that merely removing price barriers, or limiting
permissible uses to "fair use" ("fair dealing" in the UK),
is not enough.
# Here's how the Budapest Open Access Initiative put it:
"There are many degrees and kinds of wider and easier
access to this literature. By 'open access' to this
literature, we mean its free availability on the public
internet, permitting any users to read, download, copy,
distribute, print, search, or link to the full texts of
these articles, crawl them for indexing, pass them as data
to software, or use them for any other lawful purpose,
without financial, legal, or technical barriers other than
those inseparable from gaining access to the internet
itself. The only constraint on reproduction and
distribution, and the only role for copyright in this
domain, should be to give authors control over the
integrity of their work and the right to be properly
acknowledged and cited."
# Here's how the Bethesda and Berlin statements put it: For
a work to be OA, the copyright holder must consent in
advance to let users "copy, use, distribute, transmit and
display the work publicly and to make and distribute
derivative works, in any digital medium for any responsible
purpose, subject to proper attribution of authorship...."

Die wichtigsten und groessten Open-Access-Verlage nuetzen
eine CC-Lizenz CC-BY, die es erlaubt, den Text beliebig
nachzunutzen, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt
angegeben.

Gerade bei einer Bibliographie, von der ich im uebrigen
bezweifle, dass sie bereits urheberrechtlich geschuetzt
ist, waere es sinnvoll, wenn andere sie fortfuehren
koennten, sobald die Autorin die Lust daran verloren hat
oder wenn sie besseres leisten koennten.

Die Berliner Erklaerung bestimmt:

"Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern
unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen
ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu
verteilen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch
öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu
verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu
jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die
Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die
wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln
vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und
was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen
zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken
erstellt werden." (eigene Uebersetzung, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/93128/ )

Die DFG und zahlreiche andere Wissenschaftsorganisationen
haben sich dieser Erklaerung angeschlossen - wussten die
alle nicht, was sie taten? Es ist doch wohl davon
auszugehen, dass sie auch obige "Lizenz" mittragen wollten,
also Open Access nicht nur als kostenfrei zu uebersetzen.

Wir stehen auf den Schultern von Riesen. Mit einer
eigensuechtigen Besitzstandswahrung, die den Zwergen
kleinliche Vorschriften macht, haette es keinen
abendlaendischen Aufschwung der Wissenschaften gegeben.

Klaus Graf