[Mediaevistik] Eberhards Fälschung

Georg Vogeler georg.vogeler at gmx.de
Die Apr 17 20:31:25 CEST 2007


Meine hilfswissenschaftliche Bibliographie
(http://www.geschichte.lmu.de/ghw/ghwbibliographie.shtml) ist sogar noch
etwas genauer:

Hans Goetting: Die gefälschten Gründungsurkunden für das Reichsstift
Gandersheim, in: Die Fälschungen im Mittelalter III, Hannover 1988
(MGH-Schriften 33,III), S. 327-371.

Hans Goetting: Die interpolierte Nachzeichnung des ersten Diploms Ottos
des Großen für Gandersheim (D OI 89) und die Mark 'Lahtnathorpe', in:
Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 50 (1978), S. 75-106.

Hans Goetting: Zur Kritik der älteren Gründungsurkunde des Reichsstifts
Gandersheim, in: MÖStA 3 (1950), S. 362-403.

Meine Excerpte daraus:

Goetting: interpolierte Nachzeichnung 1978, S. 75-: Besitzbestätigungen
Gandersheim durch Otto I.: DO.I.89 und DO.I.180; Gandersheims
Reichsunmittelbarkeit durch eigenkirchliche Ansprüche Hildesheims gefährdet.
DO.I. 180 ausführliche Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit und des
Besitzes.
DO.I.89 ist interpolierte Nachzeichnung (Nds.StA Wolfenbüttel 6 Urk 5).
Kanzleinotar Brun B, vgl. Karl Foltz, Einleitung zum Diplomataband:
12.Jh. ohne Begründung.
Veränderungen nur in der Besitzliste, im Vergleich mit DO.I.180
ermittelbar: Einzelne Orte, die in anderen Urkunden nicht belegt sind.
Goetting: interpolierte Nachzeichnung 1978, S. 86-: _II. Die "Mark
Lahtnathorpe"_
Ortsidentifikation als Lachendorf, macht plausibel, daß es zw. E.10. und
M.11.Jh. an Gandersheim gekommen sein könnte. U1200 in Fälschunge
enthalten, aber schon bald danach nicht mehr in Güterverzeichnissen.
Goetting: interpolierte Nachzeichnung 1978, S. 95-: _III. Äußere
Merkmale von DO.I.89_
Schrift sehr gut getroffen, Schwierigkeiten mit et- und st-Ligaturen,
ungewöhnlich ist: Monogramm (Vollziehungsstrich nicht nachgetragen),
eigentümliches Rekognitionszeichen (Muster DLdJ. 3), ungewöhnliche
Befestigung des verlorenen Siegels; Siegel nachträglich eingenäht;
Sicherheit in der Schrift zeugt davon, daß Urkunde recht bald
nachgezeichnet worden sein muß, so circa E.10.Jh..

Goetting: Zur Kritik der älteren 1950, S. 362-: Archiv Reichsstift
Gandersheim: auch Theophanu-Urkunde
Gründungsurkunde = MG DO.I.89 (dort als „Copie des 12. Jahrhunderts mit
allerlei Interpolationen“), Fälschungsnachweis durch demnächst Goetting
in Braunschweigisches Jahrbuch: Schreibvorlage Originale LdJ, Inhalt
fußt auf Gründungsurkunde, Hrotsvis „primordia coenobii GAndeshemensis“
und spätere Gandersheimer Quellen, Kontext Exemtionsprozess unter Papst
Innozenz III. (vgl. u.a. Pertz: Probedruck eines Urkundenbuches der
welfischen Lande, Hannover 1840, nr. 2a)
Ältestes Stük: „Gründungsurkunde Liudolfs mit inseriertem Brief Sergius
II.. Hier gedruckt, unbesiegelt, Buchschrift mit erhöhten Oberlängen,
frühestens E.11, eher Anfang 12. ...

aber ich gebe zu, daß ich mich nicht für Eberhard interessierte, als ich
mir diese Notizen machte.

Viele Grüße

Georg Vogeler

b.kley schrieb:
> Graeme Dunphy schrieb:
>> Vor langer Zeit habe ich einiges über Eberhard von Gandersheim 
>> gelesen, und ich habe in Erinnerung, dass er eine Gründungsurkunde des 
>> Gandersheimer Stiftes gefälscht hat.
>>
> 
> zumindest habe ich Gandersheim als Schlagwort in meiner Liste der 
> behandelten Klosterfälschungen im 3. Bd. (2 Teilbde. "diplomatische 
> Fälschungen") der "Fälschungen im Mittelalter", 4 Bde, Hannover 1988.
> 
> Ich hoffe es hilft Ihnen weiter.
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Björn Kley
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